- die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit von der obersten Schulbehörde eingeräumten Entscheidungsspielräume,
- den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der/desSchulleiters/in,
- Anträge auf Genehmigung einer besonderen Ordnung (§23)
- der Ausgestaltung der Stundentafel Schulpartnerschaften,
- die von der Schule bei der Namensgebung zu treffenden Mitwirkungsentscheidungen (§107)
- Anträge auf Genehmigung von Schulversuchen (§23) Grundsätze für:
a) die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiter/innen an Grundschulen
b) die Durchführung von Projektwochen
c) die Werbung und das Sponsoring in der Schule und
d) die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs.3.
Der Schulvorstand der Graf-Friedrich-Schule
Niedersächsisches Schulgesetz § 38a:
(1)Im Schulvorstand wirken der Schulleiter/in mit Vertretern/innen der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten sowie der Schüler/innen zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.
Der/die Schulleiter/in unterrichtet den Schulvorstand über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Umsetzung des Schulprogramms sowie den Stand der Verbesserungsmaßnahmen nach § 32 Abs.3.
Der Schulvorstand entscheidet über:
Mitglieder des Schulvorstandes im Schuljahr 2025/26-2026/27:
Vorsitzender:
- Buse, Lars (Schulleiter)
Lehrervertreter:
- Becker, Birgit
- Beuse, Christoph
- Dannhus, Nicole
- Deitermann, Sandra
- Hemann, Bettina
- Mertins, Frank
- Penski, Anja
Elternvertreter:
- Scharf, Mathias
- Kohring, Torben
- Grabenkamp, Franziska
- Schichta, Holger
Schülervertreter:
- Zander, Marie
- Kähm, Constance
- Marten, Marie
- Dittgen, Hannah
Ständiger Gast:
- Preuß, Martina (stellv. Schulleiterin)
Landkreis:
- Abeling, Thorsten