- die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit von der obersten Schulbehörde eingeräumten Entscheidungsspielräume,
- den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der/desSchulleiters/in,
- Anträge auf Genehmigung einer besonderen Ordnung (§23)
- der Ausgestaltung der Stundentafel Schulpartnerschaften,
- die von der Schule bei der Namensgebung zu treffenden Mitwirkungsentscheidungen (§107)
- Anträge auf Genehmigung von Schulversuchen (§23) Grundsätze für:
a) die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiter/innen an Grundschulen
b) die Durchführung von Projektwochen
c) die Werbung und das Sponsoring in der Schule und
d) die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs.3.
Der Schulvorstand der Graf-Friedrich-Schule
Niedersächsisches Schulgesetz § 38a:
(1)Im Schulvorstand wirken der Schulleiter/in mit Vertretern/innen der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten sowie der Schüler/innen zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.
Der/die Schulleiter/in unterrichtet den Schulvorstand über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Umsetzung des Schulprogramms sowie den Stand der Verbesserungsmaßnahmen nach § 32 Abs.3.
Der Schulvorstand entscheidet über:
Mitglieder des Schulvorstandes im Schuljahr 2021/22-2022/23:
Vorsitzender:
- Buse, Lars (Schulleiter)
Lehrervertreter:
- Bornemann-von Oehsen, Antje
- Dannhus, Nicole
- Beuse, Christoph
- Metken, Kira
- Feierabend, Dr. Timo
- Petter, Kristin
- Mertins, Frank
Elternvertreter:
- Egbers, Dr. Gitta
- Husmann, Wiebke
- Friederichs, Beate
- Grabenkamp, Franziska
Schülervertreter:
- Heise, Amelie
- Dittgen, Hannah
- Schüle, Ann-Kathrin
- Potratz, Christopher
Ständiger Gast:
- Preuß, Martina (stellv. Schulleiterin)
Landkreis:
- Abeling, Thorsten