Der Schulelternrat der Graf-Friedrich-Schule stellt sich vor
Die Schulgemeinschaft besteht nicht nur aus Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern, sondern wird bereichert durch engagierte Eltern, die sich auf vielfältige Weise in das Schulleben einbringen.
Die Graf-Friedrich-Schule legt großen Wert auf eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Lehrkräften und den Eltern. Ob Anregungen, Kritik oder Lob, das Kollegium ist dankbar für alle Hinweise, um seine Arbeit ständig zu verbessern. An Elternabenden und während der Elternsprechtage haben die Erziehungsberechtigten die Möglichkeit dazu.
Auch die Elternvertretung liefert eine gute Gelegenheit, sich zu engagieren. Ein Blick in das niedersächsische Schulgesetz zeigt, dass Mitwirkung vor allem im Schulelternrat erfolgen soll, elterliche Mitwirkung ist aber auch im Schulvorstand sowie in Konferenzen und Ausschüssen erwünscht. Die Mitwirkungsrechte der Erziehungsberechtigten werden auf Klassenebene durch die Klassenelternschaft (§ 89 NSchG) und auf Schulebene durch den Schulelternrat (§ 90 NSchG) wahrgenommen.





Aktuelle Themen:
Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeit ist eines der Qualitätsmerkmale moderner Schulen.